Der Vorgesetzte muß sich zwingend 1 – 2x pro Jahr nachhaltig und systematisch mit jedem MA beschäftigen. Er muß ihn mit z. B. 5 – ca. 12 Verhaltens- und Leistungsmerkmalen jeweils in 5 – 9 Stufen einordnen (beurteilen).
Der Vorgesetzte muß überlegen, wo der einzelne MA in seiner Motivation und Förderfähigkeit steht – und wie er ihn im Folgejahr einsetzen will.
Der Vorgesetzte muß den MA über sein Beurteilungsergebnis in einem (ausführlichen) Gespräch informieren – welches vorrangig im Förderaspekt geführt werden sollte.
Der Vorgesetzte muß seinerseits offen sein für die Argumente und Wünsche/Anregungen seiner MA.
Der Mitarbeiter erfährt 1 – 2x pro Jahr detailliert wie der Vorgesetzte ihn – seinen Leistungs- und Entwicklungsstand und seine Möglichkeiten sieht.
Der MA kann seinen Vorgesetzten informieren, was seine Motivation beeinflusst (im Alltag) und welche Veränderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten er sich wünscht. Der Vorgesetzte muß zuhören und Stellung nehmen.
Dass der MA mit den entsprechenden Formblättern sich auch selber beurteilen kann, wäre eine große Hilfe.